Online-Anfrage
AU-Verlängerung anfragen
Für die Verlängerung einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit. Ihre Anfrage wird persönlich von der Praxis geprüft – ein Anspruch auf Ausstellung besteht nicht.
Diese Funktion ist nur für die Verlängerung einer bereits bei uns ausgestellten
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gedacht. Ob eine Verlängerung ohne erneuten Praxisbesuch möglich
ist, hängt von Ihrem Krankheitsbild und den jeweils aktuell geltenden Regelungen ab und wird von uns
im Einzelfall geprüft – bei Bedarf bitten wir Sie um einen persönlichen Termin. Für eine
Erstbescheinigung ist immer ein Praxisbesuch nötig.
Wir bearbeiten Anfragen in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Bei Rückfragen melden wir uns telefonisch. Dringende Anliegen bitte weiterhin telefonisch unter 06244 905072 klären.